Im Laufe der Sek II feiern viele Jugendliche ihren 16. und 18. Geburtstag. Daraus ergeben sich für den Klassenunterricht sehr sinnvolle Anknüpfungspunkte. Oft fragen sich die Jugendlichen:

Was darf ich mit 16? Was darf ich mit 18?

Zur Beantwortung dieser Fragen werden im Unterricht zum Beispiel Broschüren in Leichter Sprache eingesetzt. Dabei spielen das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze eine wichtige Rolle. Durch Besuche von entsprechend geschulten Polizistinnen erfahren die Jugendlichen zudem aus erster Hand was erlaubt aber auch was verboten und sogar strafbar ist.

Mit dem 18.Geburtstag ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. Manchmal können erwachsene Menschen aber aufgrund von Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht (alle) selbst regeln. Dann gibt es die Möglichkeit einer rechtlichen Betreuung.
Im Unterricht werden dazu viele Fragen aufgegriffen und gemeinsam mit den Jugendlichen überlegt:

  • Was genau macht ein rechtlicher Betreuer?
  • Wer kann mein rechtlicher Betreuer sein?
  • Wobei kann er helfen?
  • Was kann ich selbst entscheiden?
  • Dazu wird das Thema auch bei Eltern-Schüler-Gesprächen angesprochen.

Ein Besuch von Beratungsstellen gehört in der Sek II ebenfalls zum Unterricht. Dabei können neben rechtlichen Fragen auch Fragen zu den Themen Arbeit, Wohnen und Freizeit gestellt werden.

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